Baumschutz-Verordnung

Alte Linde

Für die Ortsteile Gernlinden und Maisach hat sich die Gemeinde Maisach in den Jahren 2002 und 2020 für eine Baumschutzverordnung entschieden.

Die Baumschutzverordnung soll dazu beitragen, dass der bestehende, zum Teil schon sehr alte Baumbestand soweit wie möglich erhalten bleibt. Vor allem alte Bäume mit entsprechend großen Kronen bieten uns Menschen in warmen Sommern einen angenehmen Schatten und kühlen durch ihre Verdunstung die gesamte Umgebung um mehrere Grad Celsius ab.

Baumfällungen sind selbstverständlich nicht vollkommen verboten. Es gibt Ausnahmen, unter denen eine Baumfällung immer gestattet ist und zusätzlich gibt es gewisse Umstände, unter denen von der Gemeindeverwaltung eine Genehmigung ausgestellt wird.

Bevor eine Baumfällung entschieden wird, soll der Baum in jedem Fall fachmännisch geprüft und alle möglichen Alternativen besprochen worden sein.

Die aktuelle Baumschutzverordnung finden Sie hier.