Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Maisach sowie des Bebauungsplans „Überacker Weiherbachweg Süd“
Der Gemeinderat Maisach billigte in seiner Sitzung am 17.10.2024 den Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans „Überacker Weiherbachweg Süd“ und beschloss die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch).
Ziel und Zweck des Bebauungsplans sowie der Flächennutzungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Gebäudes für die Freiwillige Feuerwehr unter Berücksichtigung der städtebaulichen Ordnung.
Das zu überplanende Gebiet befindet sich im Westen von Überacker, südlich des Weiherbachweges und umfasst die Fl.-Nr. 122/1, Gemarkung Überacker. Der Geltungsbereich misst eine Fläche von ca. 5.300 m² und ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Der Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplans inkl. Begründung und Umweltbericht sowie des Bebauungsplans inkl. Begründung und Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 17.10.2024, werden in der Zeit vom 08.11.2024 bis einschließlich 11.12.2024 auf der Internetseite unter www.maisach.de (Bekanntmachungen) veröffentlicht und sind über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.bayern.de abrufbar.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen im Rathaus Maisach, Schulstraße 1, 82216 Maisach, Zi. E 08 (Frau Rampp) während folgender Zeiten (Mo.-Do.: 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr, Fr.: 8 - 12 Uhr) öffentlich aus und können eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme vorab einen Termin (Tel. 08141 937-204).
Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Hs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen,
1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2. dass Stellungnahmen elektronisch an bauleitplanung@maisach.de übermittelt werden sollen. Stellungnahmen können auch schriftlich abgegeben werden. Bei Bedarf ist eine Abgabe der Stellungnahme zur Niederschrift in der Gemeinde Maisach zu den oben genannten Öffnungszeiten möglich (gegen Gebühr),
3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und
4. dass leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zu den ausgelegten Unterlagen im Rathaus Maisach bestehen.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut | Art der vorhandenen Informationen | |
Mensch | Darstellung auf Grundlage der schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchung des Ingenieurbüros Greiner (Bericht Nr. 223104 / 3, 22.04.2024) mit Prognose der Auswirkungen durch das Vorhaben im Umweltbericht | · gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse |
Arten und Lebensräume | Darstellung auf Grundlage des Fachinformationssystems Naturschutz und der Wiesenbrüterkartierung (G. Herzog Landschaftsarchitekt BYAK, 08.05.2023) mit Prognose der Auswirkungen durch das Vorhaben im Umweltbericht | · Naturnähe · Artenvielfalt · Vorkommen geschützter Arten |
Boden | Darstellung auf Grundlage der Standortkundlichen Bodenkarte von Bayern im Maßstab 1:50.000 und eines Sickertests durch die Ingenieurgesellschaft für Baustoffprüfung und Qualitätssicherung mbH (IBQ; Bericht vom 12.12.2023) mit Prognose der Auswirkungen durch das Vorhaben im Umweltbericht | · Bodenart · Bodentyp · Sickerfähigkeit |
Fläche | ||
Wasser | Darstellung auf Grundlage des Kartendienstes Gewässerbewirtschaftung, des Informationsdienstes Überschwemmungsgefährdete Gebiete des LfU, des Sickertests durch die Ingenieurgesellschaft für Baustoffprüfung und Qualitätssicherung mbH (IBQ; Bericht vom 12.12.2023) sowie des Entwässerungskonzepts des Ingenieurbüros Lais (24.09.2024) mit Prognose der Auswirkungen durch das Vorhaben im Umweltbericht | · Oberflächenwasser · Grundwasser · Niederschlagswasser-abfluss |
Luft / Klima | Darstellung auf Grundlage der Topografie und Flächennutzung mit Prognose der Auswirkungen durch das Vorhaben im Umweltbericht | · Frischluft · Kaltluft · Klimaschutz |
Landschaftsbild | Darstellung auf Grundlage von Ortsbegehung, Luftbild und Topografischer Karte mit Prognose der Auswirkungen durch das Vorhaben im Umweltbericht | · Vielfalt, · Eigenart, · Schönheit der Landschaft |
Kultur- und Sachgüter | Darstellung auf Grundlage des Bayerischen Denkmalatlasses mit Prognose der Auswirkungen durch das Vorhaben im Umweltbericht | · Baudenkmäler · Bodendenkmäler |
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus:
- Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung des Ingenieurbüros Greiner (Bericht Nr. 223104 / 3, 22.04.2024)
- Wiesenbrüterkartierung (G. Herzog Landschaftsarchitekt BYAK, 08.05.2023)
- Sickertest durch die Ingenieurgesellschaft für Baustoffprüfung und Qualitätssicherung mbH (IBQ; Bericht vom 12.12.2023)
- Entwässerungskonzept des Ingenieurbüros Lais (24.09.2024)
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zu dieser Veröffentlichung am Verfahren beteiligt.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Folgende Dateien können Sie herunterladen:
Entwurf Bebauungsplan Begründung
Entwurf Bebauungsplan Umweltbericht
Entwurf 43. Änderung des Flächennutzungsplans
Entwurf 43. Änderung des Flächennutzungsplans Begründung
Entwurf 43. Änderung des Flächennutzungsplans Umweltbericht
Maisach, den 29.10.2024
Hans Seidl Erster Bürgermeister | An die Amtstafeln angeschlagen am: 31.10.2024 abzunehmen am: 12.12.2024
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