Verkehrszeichen: Radverkehr freiStVO
Durch das Zusatzschild „Radfahrer frei" gekennzeichnete Einbahnstraßen dürfen in Gegenrichtung benutzt werden. Blickkontakt zum Autofahrer aufnehmen und langsam aneinander vorbeifahren.

Sicher Rad fahren 

„Immer diese Radfahrer!", schimpft Erwin Eilig, drückt zuerst auf die Hupe, dann auf's Gaspedal und schneidet den vor ihm strampelnden Radler so knapp, dass der vor Schreck fast über den Lenker absteigt. „Wieso fährt der Idiot nicht auf dem Radweg, wo er hingehört?!" - „Typisch Autofahrer", flucht hingegen Rudi Radler, „denkt wohl, die Straße gehört ihm!"

Wer von den beiden hat denn nun Recht?

Das kommt ganz drauf an: nur die Radwege müssen benutzt werden, die durch die Verkehrszeichen „Radweg", „getrennter Rad-/Gehweg" oder „gemeinsamer Rad- /Gehweg" gekennzeichnet sind. Und diese Verkehrszeichen dürfen nur aufgestellt werden, wenn bestimmte Qualitätsmerkmale erfüllt sind: „zumutbar" hinsichtlich Beschaffenheit und Zustand, in der Linienführung „eindeutig, stetig und sicher" und mit einer Mindestbreite von 1,50 m. Auf allen „anderen Radwegen" dürfen Radfahrer zwischen Fahrbahn- und Radwegbenutzung wählen.

Radfahrer sollen also nicht gezwungen werden auf Radwegen zu fahren, die Mängel in der Qualität oder der Verkehrssicherheit aufweisen. Daher ist es gut zu wissen, wann man den Radweg „legal" verlassen darf - in Richtung Fahrbahn, versteht sich, nicht in Richtung Gehweg.

Folgende Tipps und Verhaltensregeln sollten beachtet werden:

  • Nutzen Sie die Möglichkeit auf der Fahrbahn zu fahren, wenn Sie den parallel verlaufenden Radweg nicht benutzen müssen. Auf der Fahrbahn werden Sie von Autofahrern besser gesehen, denn Radwege sind meist abgesetzt und parkende Kfz oder Grünstreifen beeinträchtigen dann die Sichtbeziehung zu den Autofahrern.
  • Bei einem benutzungspflichtigen Radweg muss an jeder Kreuzung und Einmündung eines der oben genannten Verkehrszeichen aufgestellt sein. Fehlt ein solches, besteht keine Benutzungspflicht mehr.
  • Auch bei ansonsten benutzungspflichtigen Radwegen kann im Einzelfall die Fahrbahn benutzt werden. Nämlich dann, wenn die Radwegebenutzung unzumutbar wäre. Das ist beispielsweise im Winter der Fall, wenn der Radweg nicht von Eis und Schnee befreit ist, oder wenn Baustellen oder andere Hindernisse ein Vorwärtskommen erschweren.

Die drei wichtigsten Verkehrszeichen für Radwege:

Die drei unteren Verkehrszeichen bedeuten, dass der Radweg generell benutzt werden muss. Ausnahme bei widrigen Verhältnissen siehe oben.

Verkehrszeichen: RadwegStVO
Radweg

Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol kennzeichnet Sonderwege für Radfahrer. Er ist für andere Verkehrsteilnehmer, wie etwa Fußgänger und Skater, gesperrt.

Verkehrszeichen: Gemeinsamer Geh- und RadwegStVO
Gemeinsamer Geh- und Radweg

Ein blaues, rundes Schild mit den Symbolen Fußgänger und Radfahrer, durch eine waagerechte Linie getrennt, weist darauf hin, dass der Weg von beiden Verkehrsteilnehmern gemeinsam zu nutzen ist. Hier gilt es, besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen.

Verkehrszeichen: Getrennter Rad- und GehwegStVO
Getrennter Rad- und Gehweg

Ein blaues, rundes Schild mit den Symbolen Fußgänger und Radfahrer, durch eine senkrechte Linie getrennt, weist darauf hin, welche Wegesseite von welchem Verkehrsteilnehmer genutzt werden muss, da es zwei durch eine Linie getrennte Wege gibt. Fahrradfahrer müssen die für sie bestimmte Seite benutzen. Sie dürfen nicht auf der Fußgängerseite fahren.

Ergänzende Hinweise für die Beschilderung auf/von Radwegen finden Sie auf der Webseite des ADFC.

Kontakt:

E-Mail: verkehrsrecht@maisach.de